Mietvertrag
Zwischen M.+ W.
Stieger, Talmatt 45, 4317 Wegenstetten als Vermieter und
.......... als
Mieter
wird folgender
Mietvertrag abgeschlossen:
1.
Der Vermieter
überlässt dem Mieter zur naturgemässen Benützung seine möblierte
2½-Zimmerwohnung in der Liegenschaft Oberbergstrasse 73 in 6390 Engelberg. Zur
Wohnung gehört ein reservierter Parkplatz in der Autoeinstellhalle.
2.
Der Mietvertrag
gilt für maximal ... Personen inkl. Kinder. Die Logierung von zusätzlichen
Personen (z.B. über das Wochenende) ist nur nach Zustimmung der
Schlüsselhalterin oder des Vermieters gestattet. Haustiere sind im Rahmen des
verfügbaren Platzes bei entsprechender Betreuung durch den Mieter erlaubt. Bei
der Buchung ist die Mitnahme von Haustieren unbedingt zu erwähnen.
3.
Die Miete beginnt
am ....., 1600 Uhr und dauert bis ....., 1000 Uhr
4.
Der Mietzins
beträgt Fr. .-- pauschal für die ganze Dauer, inkl. Heizung, Wasser- und
Stromverbrauch. Er ist wie folgt an den Vermieter zu bezahlen: 40% bei
Abschluss des Vertrages, der Rest 30 Tage vor Ferienantritt.
5.
Die Nebenkosten,
Wäsche Fr. 20.- pro Person, Schlussreinigung Fr. 80.- (bzw. Fr. 100
mit Haustieren), die Telefontaxen lt. Zähler sowie die Kurtaxen werden von der
Schlüsselhalterin eingezogen.
6.
Der Mieter
verpflichtet sich, die Wohnung sauber zu halten und in besenreinem Zustand mit
sauberem Kochherd, Backofen und Geschirr zu verlassen.
7.
Zu dem Möbeln und
sonstigen Gegenständen ist Sorge zu tragen. Beschädigungen sind dem Vermieter
sofort zu melden und angemessen zu entschädigen. Fehlende Inventargegenstände
werden dem Mieter voll verrechnet.
8.
Möchte der Mieter
vom Vertrag zurücktreten hat er dies dem Vermieter möglichst frühzeitig
mitzuteilen. Bei einem Rücktritt bis 90 Tage vor Mietbeginn wird die
Vorauszahlung, abzüglich eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.-,
zurückerstattet. Bei einem Rücktritt, bis 30 Tage vor Mietbeginn, verfällt die
geleistete Vorauszahlung zugunsten des Vermieters. Bei einem späteren Rücktritt
(weniger als 30 Tage vor Mietbeginn), Nichterscheinen, verspäteter Anreise oder
vorzeitiger Abbruch des Aufenthaltes ist trotzdem der ganze Mietzins zu
bezahlen. Kann der Vermieter die Wohnung im vereinbarten Zeitraum anderweitig
vermieten, so schuldet der Mieter nur eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.-
und gegebenenfalls die Differenz zum niedrigeren Mietpreis des Ersatzmieters.
9.
Kann der
Vermieter aus irgendwelchen Gründen, die er nicht zu vertreten hat (z.B. höhere
Gewalt, Umweltschäden etc.) die Wohnung nicht zur Verfügung stellen, so kann er
vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall bezahlt er dem Mieter seine Zahlungen
zurück, vor Mietbeginn voll, nachher anteilmässig. Eine weitere Haftung des
Vermieters wird ausdrücklich ausgeschlossen.
10. Wird die Restzahlungen gemäss Punkt 4 nicht
fristgerecht, d.h. 30 Tage vor Mietbeginn auf das Konto des Vermieters
überwiesen, so kann dieser entschädigungslos vom Vertrag zurücktreten und die
geleistete Anzahlung verfällt zu seinen Gunsten.
11. Eventuelle Beanstandungen sind sofort nach
Feststellung der Schlüsselhalterin und dem Vermieter zu melden. Auf verspätete
Meldungen können wir leider nicht eintreten. Wir sind bestrebt mit unseren
Gästen bei Problemen eine einvernehmliche Regelung zu erreichen. Sollte keine
Einigung zustande kommen, gilt als Gerichtsstand
Sarnen, Kanton Obwalden, Schweiz.
Der Vermieter: Der
Mieter: