Mietvertrag

Zwischen M.+ W. Stieger, Talmatt 45, 4317 Wegenstetten als Vermieter und

.......... als Mieter

wird folgender Mietvertrag abgeschlossen:

1.        Der Vermieter überlässt dem Mieter zur naturgemässen Benützung seine möblierte 2½-Zimmerwohnung in der Liegenschaft Oberbergstrasse 73 in 6390 Engelberg. Zur Wohnung gehört ein reservierter Parkplatz in der Autoeinstellhalle.

2.        Der Mietvertrag gilt für maximal ... Personen inkl. Kinder. Die Logierung von zusätzlichen Personen (z.B. über das Wochenende) ist nur nach Zustimmung der Schlüsselhalterin oder des Vermieters gestattet. Haustiere sind im Rahmen des verfügbaren Platzes bei entsprechender Betreuung durch den Mieter erlaubt. Bei der Buchung ist die Mitnahme von Haustieren unbedingt zu erwähnen.

3.        Die Miete beginnt am ....., 1600 Uhr und dauert bis ....., 1000 Uhr

4.        Der Mietzins beträgt Fr..-- pauschal für die ganze Dauer, inkl. Heizung, Wasser- und Stromverbrauch. Er ist wie folgt an den Vermieter zu bezahlen: 40% bei Abschluss des Vertrages, der Rest 30 Tage vor Ferienantritt.

5.        Die Nebenkosten, Wäsche Fr. 20.- pro Person, Schlussreinigung Fr. 80.- (bzw. Fr. 100 mit Haustieren), die Telefontaxen lt. Zähler sowie die Kurtaxen werden von der Schlüsselhalterin eingezogen.

6.        Der Mieter verpflichtet sich, die Wohnung sauber zu halten und in besenreinem Zustand mit sauberem Kochherd, Backofen und Geschirr zu verlassen.

7.        Zu dem Möbeln und sonstigen Gegenständen ist Sorge zu tragen. Beschädigungen sind dem Vermieter sofort zu melden und angemessen zu entschädigen. Fehlende Inventargegenstände werden dem Mieter voll verrechnet.

8.        Möchte der Mieter vom Vertrag zurücktreten hat er dies dem Vermieter möglichst frühzeitig mitzuteilen. Bei einem Rücktritt bis 90 Tage vor Mietbeginn wird die Vorauszahlung, abzüglich eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.-, zurückerstattet. Bei einem Rücktritt, bis 30 Tage vor Mietbeginn, verfällt die geleistete Vorauszahlung zugunsten des Vermieters. Bei einem späteren Rücktritt (weniger als 30 Tage vor Mietbeginn), Nichterscheinen, verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abbruch des Aufenthaltes ist trotzdem der ganze Mietzins zu bezahlen. Kann der Vermieter die Wohnung im vereinbarten Zeitraum anderweitig vermieten, so schuldet der Mieter nur eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.- und gegebenenfalls die Differenz zum niedrigeren Mietpreis des Ersatzmieters.

9.        Kann der Vermieter aus irgendwelchen Gründen, die er nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Umweltschäden etc.) die Wohnung nicht zur Verfügung stellen, so kann er vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall bezahlt er dem Mieter seine Zahlungen zurück, vor Mietbeginn voll, nachher anteilmässig. Eine weitere Haftung des Vermieters wird ausdrücklich ausgeschlossen.

10.     Wird die Restzahlungen gemäss Punkt 4 nicht fristgerecht, d.h. 30 Tage vor Mietbeginn auf das Konto des Vermieters überwiesen, so kann dieser entschädigungslos vom Vertrag zurücktreten und die geleistete Anzahlung verfällt zu seinen Gunsten.

11.     Eventuelle Beanstandungen sind sofort nach Feststellung der Schlüsselhalterin und dem Vermieter zu melden. Auf verspätete Meldungen können wir leider nicht eintreten. Wir sind bestrebt mit unseren Gästen bei Problemen eine einvernehmliche Regelung zu erreichen. Sollte keine Einigung zustande kommen, gilt als Gerichtsstand Sarnen, Kanton Obwalden, Schweiz.

Der Vermieter:                                                             Der Mieter:

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